1. Allgemeines: Allen Angeboten, Verkäufen und Verträgen, auch folgenden, liegen unsere nachstehenden Bedingungen zugrunde. Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen, Änderungen und Zusätze bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu werden. Bei abweichenden Formularklauseln des Käufers gelten dennoch uneingeschränkt unsere Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Kaufabschluß: Unsere Angebote sind freibleibend, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. und haben unsere Geschäftsbedingungen zum Bestandteil. Für die Auswahl der richtigen Materialsorte und die Mengenbestimmung ist allein der Käufer verantwortlich. Erteilte Aufträge erhalten erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder die ausgeführte Lieferung Rechtsverbindlichkeit.
3. Warenproben: Alle Materialproben sind unverbindliche Ansichtsmuster, die den ungefähren Charakter der Ware veran-
schaulichen sollen. Die Proben gelten nicht als Zusicherung für die Beschaffenheit der zur Auslieferung kommenden Ware. Unsere Körnungen unterliegen hinsichtlich der Farbe und Reinheit den Schwankungen des mineralogischen Vorkommens. Die Proben werden der laufenden Produktion entnommen und sind als Durchschnittsmuster zu betrachten.
4. Lieferung und Versand: Als Lieferung gilt a) Abholung im Werk b) Lieferung frei Baustelle oder c) Schiffsversand. Die Lieferung gilt mit Übergabe des Materials im Werk auf das Fahrzeug und Unterschrift des Fahrers in jedem Falle als erfüllt. Für volle Ausnutzung des Ladegewichts und für Überladungen haftet der Transporteur. Ereignisse höherer Gewalt (z.b. Hochwasser) und Betriebsstörungen entbinden uns für die Dauer der Ereignisse bzw. der Störungen von der Einhaltung der Lieferfrist. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet. Lieferfristen werden schriftlich, fernmündlich oder mündlich vereinbart und werden möglichst eingehalten, jedoch ohne Verbindlichkeit. Für Beschädigungen durch abgeladene Ware oder durch anliefernde Fahrzeuge haftet der Transporteur. Bei LKW-Lieferung frei Baustelle oder Schiffsversand reist die Sendung mit der Verladung ab Werk auf eigene Gefahr des Käufers. Für Verluste und Verunreinigungen während des Transportes haftet der Transporteur. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Transportfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Entstehen hierbei Mehrkosten die durch schlecht befahrbare Anfuhrwege, durch den Käufer bedingte Änderungen oder durch Wartezeiten entstanden sind, so werden diese dem Käufer in Rechnung gestellt.
5. Abnahme und Beanstandungen: Nur die in unseren Betrieben ermittelten Gewichte oder Raummaße sind für die Berechnung maßgebend. Anderweitig ermittelte Gewichte oder Raummaße erkennen wir nicht an. Es ist Sache des Empfängers, das gelieferte Material sofort nach Empfang auf seine Vollständigkeit und Verwendbarkeit zu prüfen. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb sieben Tagen nach Lieferung (Posteingang bei uns) erhoben werden. Sie müssen in jedem Fall vor Einbau des Materials erfolgen. Sie können nur Berücksichtigung finden, wenn für uns die Möglichkeit besteht, die Beanstandung zu prüfen. Proben gelten nur dann als Beweismittel, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig entnommen und behandelt worden sind.
6. Gewährleistung und Haftung: Wir gewährleisten, dass unser Baustoff (Kies, Sand, Splitt) den im Sortenverzeichnis genannten Eigenschaftsklassen gemäß den dort angegebenen Vorschriften entspricht. Die Eignung des Baustoffes für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer der gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer.
Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffes den Mangel nicht herbeigeführt hat.
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden, aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.
7. Zahlung: Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum. Bei Zielüberschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug und alle Forderungen werden automatisch fällig gestellt. Bei Zahlungsverzug gilt das Gesetz vom 18.04.2004 betreffend Zahlungstermine und Verzugszinsen, laut welchem die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von dem im Großherzogtum Luxemburg geltenden Satz auf alle Forderungen vom Zeitpunkt der Fälligkeit bis zur vollständigen Bezahlung erhoben werden.
8. Preise: Auf die genannten Preise wird der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz zugerechnet. Die Preise sind an den von der Statec des Luxemburg veröffentlichten Index auf der Grundlage der gleitenden Lohnskala gebunden. Wenn während der Ausführdauer eines Auftrages eine Preisänderung eintritt, finden die neuen Preise auf die noch nicht abgenommenen oder gelieferten Mengen Anwendung, soweit keine andere Vereinbarung erfolgt ist.
9. Eigentumsvorbehalt: Alle Warenlieferung erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Wir behalten das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
10. Rücktritt: Nach Vertragsabschluß eintretende Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers, z.b. Einstellung der Zahlung oder Zahlungsverzug, Veränderung der Firma, Insolvenz, Konkurs usw. geben uns das Recht, unverzüglich vom Lieferungsvertrag zurückzutreten.
11. Baustoffüberwachung: Unseren Beauftragten (Eigenüberwacher) sowie denen des Fremdüberwachers oder der Straßbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben zu entnehmen.
12. Deponieanlieferungen: Für alle Anlieferungen von Erdmassen, bzw. Bauschutt auf unsere Deponien in Luxembourg und Frankreich, gelten gesonderte interne Richtlinien, die auf unserer Internetseite www.heingroup.lu einsehbar sind.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist das Großherzogtum Luxemburg. Gerichtsstand ist der Bezirk Luxemburg.
Der/die Unterzeichnete bestätigt hiermit ausdrücklich die Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungs-bedingungen, sowie den oben angeführten § 8 bezüglich des Eigentumsvorbehalts zur Kenntnis genommen und ausdrücklich angenommen zu haben.
1 – Anwendung und Gültigkeit der Vorliegenden AGB
Unter “Leistung” verstehen wir das Abholen, den Transport und die Behandlung von Abfällen und Produkten, jeden Verkauf von Waren (insbesondere den Verkauf von Geräten und Materialien) und die Bereitstellung von Material und allgemein alle Dienstleistungen, welche HEIN Déchets SARL (HEIN) auf Rechnung des Kunden ausführt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unterliegen unsere Leistungen ausschließlich den vorliegenden AGB unter Ausschluss der Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden. Falls HEIN den abweichenden Bedingungen schriftlich zugestimmt hat, bleiben die anderen Allgemeinen Bedingungen, die nicht im Widerspruch stehen, weiterhin in Kraft. Falls der Inhalt des Angebots in Widerspruch zu bestimmten nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen steht, sind diese letztgenannten nicht länger gültig. In keinem Fall erfolgt seitens HEIN eine stillschweigende Anerkennung von abweichenden Geschäftsbedingungen.
2 – Anschluss, Dauer und Ende des Vertrages
Die Leistungserbringung beginnt an dem Tag, an dem der Container an dem vom Kunden angegebenen Ort aufgestellt wird und endet, wenn der Kunde telefonisch, per Fax oder E-Mail den Auftrag zur Abholung des Containers erteilt. Unsere Fahrer sind unter keinen Umständen berechtigt, Abholaufträge entgegenzunehmen.
3 – Bereitstellung des Materials oder Containern
3.1 – Abstellort
Die Gesamtheit des dem Kunden vermieteten und zur Verfügung gestellten Materials bleibt ausschließliches Eigentum von HEIN oder deren Anspruchsberechtigten. Es ist unveräußerlich und unpfändbar. Der Kunde verpflichtet sich dazu, präzise den Ort mitzuteilen und zur Verfügung zu stellen, an dem das Material abgestellt werden soll und der genug Raum bieten muss, um die Manöver zum Absetzen und Abholen der Container ohne Weiteres durchführen zu können, und an dem der Container problemlos befüllt werden kann. Der Kunde darf den Abstellort für das zur Verfügung gestellte Material ohne schriftliche Zustimmung von HEIN nicht ändern.
3.2 – Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, keine Abfälle einzufüllen wie: heiße Asche, Explosivstoffe, entflammbare, chemische, korrosive, giftige und/oder radioaktive Stoffe, Pharmazeutika, Kohlenwasserstoffe, Altöle, Fette, Batterien, Gasflaschen, menschliche und tierische Exkremente, Teile menschlicher Körper, Teile oder Kadaver von Tieren, flüssige Abfälle sowie Metzgereiabfälle. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, den Container und dessen Umgebung vollkommen sauber zu halten, den Container mit einem Volumen zu befüllen, das seinem Rauminhalt entspricht d.h. maximal bis zur Oberkante, sowie das erlaubte Gewicht nicht zu überschreiten und gleichmäßig zu verteilen, damit ein Umkippen oder ein Ungleichgewicht des Containers verhindert wird, das Material nicht weiterzugeben, zu vermieten oder unterzuvermieten, das Material nicht an einem anderen Ort aufzustellen oder durch einen kommunalen, interkommunalen oder anderen Entsorger entleeren zu lassen, ohne dass eine schriftliche Zustimmung von HEIN vorliegt, und das Material ausschließlich für die vorgeschriebenen Abfälle zu verwenden.
3.3 – Sorgfaltspflichten des Kunden
Soweit der Kunde schriftlich keinen ausdrücklichen Vorbehalt geltend macht, wird das zur Verfügung gestellte Material als in einem guten Zustand befindlich angesehen. Der Kunde verpflichtet sich, es in einem guten Zustand zu erhalten und es sorgfältig zu behandeln. Der Kunde hat alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Behältnis und dessen Inhalt vor dem Zugriff durch Dritte oder Unbefugte zu schützen, andernfalls haftet der Kunde in vollem Umfang für daraus entstehende Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, den Behälter und seinen Inhalt vor Feuer und Explosion zu schützen. Im Falle eines Zwischenfalls hat der Kunde unverzüglich die zuständigen Behörden, die Feuerwehr und HEIN zu benachrichtigen. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus einem solchen Vorfall resultieren. HEIN behält sich das Recht vor, nach vorheriger Ankündigung an den Kunden, den Behälter jederzeit selbst oder durch einen Dritten am Aufstellungsort zu besichtigen.
3.4 – Abstellen im öffentlichen Raum
Wird das zur Verfügung gestellte Material im öffentlichen Raum abgestellt, übernimmt der Kunde vollständig und in eigener alleiniger Verantwortung die Veranlassung bzw. Durchführung der notwendigen Maßnahmen gemäß der einschlägigen Vorschriften, der Genehmigungen und der Sicherheit bei den zuständigen Behörden wie der Gemeindeverwaltung oder der Straßen- und Brückenbaubehörde (Straßenverkehrsgesetz, Zugang Dritter zum Material, Diebstahl, Beschilderung, Beleuchtung, Straßenbeschädigungen, …) unter vollständiger Entlastung von HEIN, die in keinem Fall in Anspruch genommen werden kann oder haftbar gemacht für welche Rechtsverletzung auch immer. Der Kunde haftet für alle Sach- und Personenschäden, die durch die Vernachlässigung seiner Melde- und Sicherungspflichten entstehen.
3.5 – Vorbehaltliche Nutzung des Containers
Der Kunde bestätigt, dass er über die vorbehaltliche Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials unterrichtet worden ist, und verpflichtet sich, diese Vorschriften zu beachten. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck. Das zur Verfügung gestellte Material darf auf keine Weise von einem Dritten genutzt oder verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass ihm die Aufsicht über das ihm gelieferte Material obliegt, und haftet allein für jeden Verlust und jede Beschädigung ungeachtet der Ursachen, d.h. auch bei zufälliger Beschädigung oder im Fall höherer Gewalt während der gesamten Dauer des Vertrages. Er verpflichtet sich, HEIN über alle Schadensfälle innerhalb von 24 Stunden ab dem Ereignis zu unterrichten und die daraus folgende Rechnung bei Erhalt zu begleichen. Der Kunde haftet für jeden Diebstahl und jede Beschädigung des ihm zur Verfügung gestellten Materials, selbst für Sach-, Personen- oder Umweltschäden, die von Dritten verursacht werden. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aus der Überladung eines Containers entstehen, gleich ob es sich um Gewicht oder Volumen handelt. Der Kunde ist allein verantwortlich für Schäden, die daraus entstehen können, dass ein Container an einem ungeeigneten Ort aufgestellt wird. Der Container muss auch bei Abwesenheit des Auftraggebers zu den vorgegebenen Zeiten an seinem Abstellort zugänglich sein, um seine Abholung zu ermöglichen. Im Fall der Nichtbeachtung einer oder mehrerer Verpflichtungen durch den Kunden (unangemessene Aufstellung des Materials, unzureichender Freiraum am Aufstellungsort, unsachgemäßes Befüllen, physische Unzugänglichkeit des Containers oder Unzugänglichkeit zu den vereinbarten Zeiten, …), werden dem Kunden die sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten nach den geltenden Tarifbedingungen in Rechnung gestellt, unbeschadet aller Rechte, Entschädigungen und Zinsen. HEIN kann unbeschadet aller Entschädigungen und Zinsen wie aller rechtlichen Schritte den Vertrag per Einschreiben an den Kunden auflösen, falls der Kunde nicht genehmigte technische Maßnahmen am gesamten oder an einem Teil des gemieteten Materials vornimmt oder falls der Kunde das Material Dritten zur Verfügung stellt.
4 – Abholung von Abfällen und Produkten
Die Preise werden auf Grundlage (Menge, Zusammensetzung, Typ,…) der vom Kunden gemachten Angaben bestimmt, der gegenüber von HEIN garantiert, dass die gemachten Angaben exakt und vollständig sind. Falls sich bei der Abholung, beim Transport, bei der Lagerung oder bei der Behandlung der Abfälle oder der Produkte erweisen sollte, dass sie nicht den gemachten Angaben entsprechen, hält der Kunde HEIN von allen hieraus sich ergebenden Schäden schadlos. HEIN behält sich das Recht vor, die betreffende Charge abzulehnen, an den Kunden zurückzusenden oder dennoch anzunehmen, aber zu einem angemessenen Preis für die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung. Bei Zweifeln an der Deklaration der Abfallart behält sich HEIN das Recht vor, Proben zur Analyse zu entnehmen.
Die Abholung der Abfälle oder Produkte erfolgt am vereinbarten Ort. Falls das Verpacken gefährlicher Abfälle und Produkte nicht durch HEIN erfolgt, muss dies durch den Kunden so geschehen, dass die Verpackung dicht und verschlossen ist und die erforderliche Sicherheit bietet, dass die Handhabung durch HEIN und der Transport ohne jedes Risiko erfolgen kann, wie dies gesetzlich geregelt ist. Außerdem sind Chargen unterschiedlicher Abfälle und Produkte getrennt zu erfassen und eindeutig zu kennzeichnen, damit die Bestimmung der verschiedenen Mengen möglich ist. Die Abfälle bleiben Eigentum des Kunden bis zu deren Beseitigung oder Behandlung und der Kunde haftet für die Risiken und Gefahren der Abfälle und Produkte bis zu deren Behandlung. Der Kunde bestätigt, dass er über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterrichtet ist, die das Lagern, das Sammeln, das Abholen, die Behandlung und die Entsorgung von Abfällen und Produkten betreffen, und verpflichtet sich, diese zu befolgen. Der Kunde bestätigt weiterhin, dass er über die Bedingungen für die Annahme der Abfälle und Produkte in den Behandlungszentren unterrichtet ist, und verpflichtet sich, diese zu befolgen. Der Kunde gibt in die Abfall- oder Produktbehälter keine anderen Produkte als diejenigen, für die sie bestimmt sind. Der Kunde haftet für die Nichtbeachtung der Vorschriften und die vorgeschriebene Verwendung der Behälter. Der Kunde verpflichtet sich, die abzuholenden Behälter, Abfälle oder Produkte an einem geeigneten Ort bereit zu stellen, der für das Personal von HEIN leicht zugänglich ist. Dieser Ort muss unter anderem die Manöver und die Maßnahmen ermöglichen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung notwendig sind. Der Kunde trägt vollständig die Kosten, die aus der Nichtbeachtung der in diesem Absatz dargelegten Verpflichtungen entstehen. Keinesfalls darf der Kunde die Abholung oder das Entleeren der Behälter, Abfälle und/oder Produkte von Dritten vornehmen lassen.
Wird HEIN im Rahmen eines Verkaufs von Waren (Material oder Sachen) tätig, bleibt HEIN bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentümer der an den Kunden verkauften Ware.
5 – Preis
Die Preise verstehen sich netto ohne MwSt. Die Preise sind diejenigen, die im Angebot und/oder in der Bestellung angegeben sind. Unsere Preisangebote sind nur für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Datum des Angebots gültig. In jedem Fall sind die Miet- und Entleerungspreise des Materials an den Lohnkosten-Index gekoppelt. Die Entsorgungsgebühren finden Anwendung nach dem Tarif, der zum Zeitpunkt der Entsorgung gilt, und der an die vorgesehene Deponie oder Annahmestelle gekoppelt ist. Sie können angepasst werden, falls der Entlade- oder Entsorgungsort geändert wird.
6 – Bezahlung
Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, sind die Rechnungen von HEIN innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum netto und ohne Abzug fällig. Wird die Rechnung nicht innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Rechnungsdatum beanstandet, gilt sie als vom Kunden akzeptiert. Jede Zahlungsverzögerung zieht von Rechts wegen ohne Mitteilung und Inverzugsetzung die Anwendung eines Verzugszinses nach sich, der nach dem gesetzlichen Zinssatz berechnet wird ab der Frist, die in den Artikeln 3 und 12 des Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen genannt ist. Im Fall der Zahlungsverzögerung wird eine Vertragsstrafe für die Zusatzkosten fällig, die pauschal und unveränderlich 10 % des Rechnungsbetrages, mindestens 10 EUR beträgt, ohne dass die vorgenannten Zinsen berührt werden. Die Nichtzahlung bei Fälligkeit berechtigt HEIN zur Aussetzung der Leistungen und/oder der Abfuhr. Jede Teilzahlung des Kunden wird zunächst mit den Zinsen verrechnet, der etwaige Saldo mit der Hauptverbindlichkeit. Falls die Zahlungsverzögerung 5 Tage nach einer Inverzugsetzung weiterhin besteht, kann HEIN die Ausführung des Vertrages aufgrund Verschuldens des Kunden unterbrechen. Der Inhalt des Containers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung im Eigentum des Auftraggebers. Die Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag hat die mögliche Rückgabe des Containerinhalts an den Auftraggeber zur Folge. Bei Zahlungsverzug oder bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden behält sich HEIN das Recht vor, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. In diesem Fall werden alle weiteren Leistungen nur gegen Vorkasse erbracht. Bei Leistungen unter EUR 40,00 ist eine Barzahlung erforderlich. Im Fall der Nichtbezahlung der Rechnung in dem Monat, der auf die Zustellung einer Inverzugsetzung folgt, wird der Vertrag von Rechts wegen ohne zusätzliche Inverzugsetzung aufgelöst. In beiden angenommenen Fällen bleiben trotz der Entscheidung von HEIN deren Rechte zum Eintreiben der Forderung, der Entschädigungen und der Zinsen unbeschadet.
7 – Untervergabe
HEIN behält sich das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise weiterzugeben.
8 – Haftung und Garantie
Alle Mängelrügen und Reklamationen müssen, um gültig zu sein, HEIN innerhalb von 5 Werktagen nach Durchführung der vereinbarten Arbeit, die die Mängelrüge begründet, mitgeteilt werden, oder ab dem Datum, an dem der Kunde von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt hat. Die Mängelrügen und Reklamationen müssen schriftlich direkt an unser Büro gerichtet werden. Nicht anerkannt werden Mängelrügen oder Reklamationen, die mündlich an unser Personal gerichtet werden. HEIN haftet allein für Schäden, die direkt von HEIN verursacht werden, und in keinem Fall für indirekte Schäden, wie Betriebsverluste, Finanzkosten oder Gewinnverlust. Der Kunde stellt HEIN frei und hält sie schadlos gegenüber Schäden und Ansprüchen aller Personen, einschließlich der Beschäftigten des Kunden, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages einen Nachteil erleiden, ausgenommen im Fall eines schweren Fehlers von HEIN in ursächlichem Zusammenhang mit dem Schaden.
9 – Verarbeitung Personenbezogener Daten
Die vom Käufer und vom Verkäufer bereitgestellten Informationen und personenbezogenen Daten werden unter strengster Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten genutzt. Die erhobenen Informationen sollen die Ausführung von vorvertraglichen sowie vertraglichen Maßnahmen ermöglichen. Jede Partei hat ein Recht auf Auskunft über die sie betreffenden Daten sowie ein Recht auf Berichtigung dieser Daten.
10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Durchführung des Vertrages unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wählen die Parteien als Erfüllungsort Luxemburg. Für die Vertragsbeziehung zwischen HEIN und dem Kunden gilt luxemburgisches Recht. Sämtliche Reklamationen und sämtliche möglichen Streitigkeiten, die aus dem Vertrag, der den vorliegenden AGB unterliegt, zwischen HEIN und dem Kunden entstanden sind oder entstehen, fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von Luxemburg-Stadt, wobei HEIN befugt ist, Klagen gegen den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche. Im Falle einer Unstimmigkeit zwischen der deutschen und der französischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die französische Version maßgebend.
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