Standort
Zur Kategorie Holz B1 zÀhlt unbelastetes Holz. Das Holz darf verleimt, mit Farbe oder Lack bestrichen sein, und es kann NÀgel und Schrauben oder andere metallische GegenstÀnde enthalten.
Es darf jedoch keine Teer- bzw. bituminöse Anstriche aufweisen oder mit ImprÀgnierfarbe oder Holzschutzmittel behandelt worden sein. Zum Altholz der Kategorie B1 zÀhlt man z.B.:
In den Container gehören nicht:
Dazu gehören:
Ausgebaute Asbestprodukte werden in speziell gekennzeichnete Big Bags (A-SĂ€cke) verpackt. Die gleiche Vorgehensweise wird auch bei anderen Gefahrstoffen wie kĂŒnstlichen Mineralfasern angewandt.
AsbestabfÀlle, die nicht ordnungsgemÀà verpackt sind, werden von uns nicht mitgenommen.
Bauschutt besteht aus mineralischen Stoffen, die nicht mit Fremdstoffen verunreinigt sein dĂŒrfen wie z.B.:
In den Container gehören nicht:
Des Weiteren gilt zu beachten:
Am Bauschutt dĂŒrfen keine Gips-, Teer-, Teppich- oder Styroporreste kleben. Denn falls zu viele Fremdstoffe am Bauschutt haften oder die Ladung verunreinigt ist, mĂŒssen wir die gesamte Ladung als Baustellenmischabfall entsorgen.
Gemischter Bauabfall aus Bau- und AbbruchtÀtigkeiten besteht aus verschiedensten Stoffen wie z.B.:
In den Container gehören nicht:
GartenabfÀlle sind kompostierbare AbfÀlle aus dem Garten oder aus Parkanlagen wie z.B.:
Auf Anfrage entsorgen wir natĂŒrlich auch Dickholz wie groĂe StĂ€mme oder Baumwurzeln mit beliebigem Durchmesser.
In den Container gehören keine Fremdstoffe wie:
GipsabfĂ€lle wie Rigips oder Ytong-Steine dĂŒrfen nicht als normaler Bauschutt entsorgt werden. Auch mit unbelastetem Bauschutt dĂŒrfen diese GipsabfĂ€lle nicht vermischt sein. In Abfallcontainern fĂŒr gemischte BauabfĂ€lle sind Rigipsplatten oder Ytong-Steine kein Problem.
Im Rahmen von Untergrund- und GebĂ€udesanierungen ist Hein DĂ©chets S.Ă r.l. ein zuverlĂ€ssiger Partner bei der Entsorgung von kontaminierten Bodenmassen und anderen belasteten Baumaterialien, wie Asbest, StraĂenaufbruch, kĂŒnstlichen Mineralfasern sowie teer- und bitumenhaltigen AbfĂ€llen.
Auch gefĂ€hrliche AbfĂ€lle aus industrieller Produktion, wie SchlĂ€mme oder StĂ€ube ĂŒbernehmen wir direkt beim Kunden und entsorgen sie fach- und umweltgerecht.
Bei SperrmĂŒll handelt es sich um alle AbfĂ€lle, die bei Wohnungsauflösungen, UmzĂŒgen oder Keller- und DachbodenentrĂŒmpelungen anfallen wie z.B.:
In den Container gehören nicht:
Die separate Erfassung von Speiseresten aus Kantinen und Restaurants steht immer mehr im Focus der Kontrollbehörden. Hein DĂ©chets S.Ă r.l. bietet seinen Kunden ein umfassendes Entsorgungsprogramm zur Gestellung von eigens desinfizierten AbfallgefĂ€Ăen sowie der fachgerechten Entsorgung der AbfĂ€lle in einer BiovergĂ€rungsanlage an.
NĂ€heres entnehmen Sie bitte unserer Kundeninfo .Â
Am bekanntesten ist Teerpappe bzw. Bitumenbahnen, die man z.B. auf DĂ€chern verarbeitet.
Aber auch Holz, Steine oder Styropor mit Teeranhaftungen mĂŒssen als belastetes Material entsorgt werden.
Bei teer- oder Bitumenhaltigen Produkten handelt es sich um einen besonders ĂŒberwachungsbedĂŒrftigen gefĂ€hrlichen Abfall. HierfĂŒr stellen wir Ihnen einen gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis aus.
Bitte reichen Sie Ihre Anfrage ĂŒber folgendes Formular ein.
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