Standort
Zur Kategorie Holz B1 zählt unbelastetes Holz. Das Holz darf verleimt, mit Farbe oder Lack bestrichen sein, und es kann Nägel und Schrauben oder andere metallische Gegenstände enthalten.
Es darf jedoch keine Teer- bzw. bituminöse Anstriche aufweisen oder mit Imprägnierfarbe oder Holzschutzmittel behandelt worden sein. Zum Altholz der Kategorie B1 zählt man z.B.:
In den Container gehören nicht:
Dazu gehören:
Ausgebaute Asbestprodukte werden in speziell gekennzeichnete Big Bags (A-Säcke) verpackt. Die gleiche Vorgehensweise wird auch bei anderen Gefahrstoffen wie künstlichen Mineralfasern angewandt.
Asbestabfälle, die nicht ordnungsgemäß verpackt sind, werden von uns nicht mitgenommen.
Bauschutt besteht aus mineralischen Stoffen, die nicht mit Fremdstoffen verunreinigt sein dürfen wie z.B.:
In den Container gehören nicht:
Des Weiteren gilt zu beachten:
Am Bauschutt dürfen keine Gips-, Teer-, Teppich- oder Styroporreste kleben. Denn falls zu viele Fremdstoffe am Bauschutt haften oder die Ladung verunreinigt ist, müssen wir die gesamte Ladung als Baustellenmischabfall entsorgen.
Gemischter Bauabfall aus Bau- und Abbruchtätigkeiten besteht aus verschiedensten Stoffen wie z.B.:
In den Container gehören nicht:
Gartenabfälle sind kompostierbare Abfälle aus dem Garten oder aus Parkanlagen wie z.B.:
Auf Anfrage entsorgen wir natürlich auch Dickholz wie große Stämme oder Baumwurzeln mit beliebigem Durchmesser.
In den Container gehören keine Fremdstoffe wie:
Gipsabfälle wie Rigips oder Ytong-Steine dürfen nicht als normaler Bauschutt entsorgt werden. Auch mit unbelastetem Bauschutt dürfen diese Gipsabfälle nicht vermischt sein. In Abfallcontainern für gemischte Bauabfälle sind Rigipsplatten oder Ytong-Steine kein Problem.
Im Rahmen von Untergrund- und Gebäudesanierungen ist Hein Déchets S.à r.l. ein zuverlässiger Partner bei der Entsorgung von kontaminierten Bodenmassen und anderen belasteten Baumaterialien, wie Asbest, Straßenaufbruch, künstlichen Mineralfasern sowie teer- und bitumenhaltigen Abfällen.
Auch gefährliche Abfälle aus industrieller Produktion, wie Schlämme oder Stäube übernehmen wir direkt beim Kunden und entsorgen sie fach- und umweltgerecht.
Bei Sperrmüll handelt es sich um alle Abfälle, die bei Wohnungsauflösungen, Umzügen oder Keller- und Dachbodenentrümpelungen anfallen wie z.B.:
In den Container gehören nicht:
Die separate Erfassung von Speiseresten aus Kantinen und Restaurants steht immer mehr im Focus der Kontrollbehörden. Hein Déchets S.à r.l. bietet seinen Kunden ein umfassendes Entsorgungsprogramm zur Gestellung von eigens desinfizierten Abfallgefäßen sowie der fachgerechten Entsorgung der Abfälle in einer Biovergärungsanlage an.
Näheres entnehmen Sie bitte unserer Kundeninfo .
Am bekanntesten ist Teerpappe bzw. Bitumenbahnen, die man z.B. auf Dächern verarbeitet.
Aber auch Holz, Steine oder Styropor mit Teeranhaftungen müssen als belastetes Material entsorgt werden.
Bei teer- oder Bitumenhaltigen Produkten handelt es sich um einen besonders überwachungsbedürftigen gefährlichen Abfall. Hierfür stellen wir Ihnen einen gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungsnachweis aus.
Bitte reichen Sie Ihre Anfrage über folgendes Formular ein.
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